Senat des Finanzgerichts Köln entschieden. Jetzt soll sie 35.000 Euro Steuern nachzahlen; Es ist nicht der einzige Fall; Berlin. In der Sendung werden die Häuser einkommensschwacher Familien renoviert, der Eigentümer braucht dies nicht zu bezahlen. Weil zuletzt einige Familien von "Zuhause im Glück" und Steuern nachzahlen müssen, reagiert nun die zuständige Produktionsfirma. Wenn das Amt ausreichend Belege erbringe, müsse der Show-Teilnehmer später gegebenenfalls die gesamte Summe nachzahlen. Das Gericht habe nun die Möglichkeit, seinen Bescheid nachzubessern. Sie haben Javascript für Ihren Browser deaktiviert. Die WELT als ePaper: Die vollständige Ausgabe steht Ihnen bereits am Vorabend zur Verfügung – so sind Sie immer hochaktuell informiert. Es habe nun die Möglichkeit, seinen Bescheid nachzubessern. Bei „Zuhause im Glück“ werden Häuser für die Besitzer kostenlos renoviert. Sind Sie sich sicher, dass Sie sich abmelden möchten? Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. In der Vergangenheit hatten Medienberichten zufolge zahlreiche «Zuhause im Glück»-Teilnehmer Steuernachforderungen über jeweils mehrere Zehntausend Euro erhalten. Das ändert sich bei der Steuererklärung 2018. Das ändert sich bei der Steuererklärung 2018. Im konkreten Fall besteuerte das Finanzamt 65 Prozent der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen. Der Beschluss des Kölner Finanzgerichts ist nach Angaben des Sprechers die erste Gerichtsentscheidung zu dem Thema. Bei „Zuhause im Glück“ sollte Menschen eigentlich geholfen werden, doch diese Familie erhielt wegen der RTL II-Sendung eine 42.557 Euro hohe Das Finanzgericht Köln sah die für den Besitzer kostenlose Renovierung des Eigenheims als geldwerten Vorteil an, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie auf Ihre Interessen abgestimmte Inhalte sowie unsere vielseitigen Newsletter. Renovierung gilt als geldwerter Vorteil „Zuhause im Glück“-Kandidat muss Steuern nachzahlen 02.05.2019 - 15:02 Uhr Köln – Ein Teilnehmer der RTL2-Dokusoap „Zuhause im Glück“ … Sie haben häufig wenig Geld, leben in desaströsen Häusern. Das hat das Finanzgericht Köln in (mbr/dpa). Der Kläger muss daher vorerst rund 20 Prozent der geforderten Summe nachzahlen. Weitere Informationen: http://epaper.welt.de, Der Kurz-Link dieses Artikels lautet: https://www.welt.de/192826961. : 1 V 2304/18). Ein Finanzgericht sieht darin einen geldwerten Vorteil. Der Senat gab dem Finanzamt dem Grunde nach Recht - jedoch muss der Antragsteller vorerst nur 20 Prozent der geforderten Summe nachzahlen. „Zuhause im Glück“: Finanzamt verdonnert Teilnehmer von RTL-II-Doku zu Steuernachzahlung, Facebook-Livestream aus Tanzclub löst Polizeieinsatz aus, McFit öffnet Outdoor-Fitnessstudio in Berlin, Corona-Tagebuch: Berlin erstarrt im Flockdown, Verunreinigtes Löschwasser: Fischsterben nach Brand, Polizei löst Feier mit 15 Personen in Hotelzimmer auf, Streit eskaliert: Vater und Onkel mit Messer verletzt, Diebstahl von Schul-Tablets - Verdächtiger festgenommen, Vermisste Frau am Bahnhof Zoo wieder aufgetaucht, Blaulicht-Blog: Zwei Verletzte bei Kellerbrand, Bande bestiehlt hochbetagte Berliner: Prozess beginnt, Valentinstag: So verschenken Sie auch im Lockdown Blumen, Kasia Lenhardt: Boateng-Ex stirbt am Geburtstag ihres Sohnes, Japan: Starkes Erdbeben erschüttert Provinz Fukushima, Corona: Schärfere Einreiseregeln in Kraft getreten, Wieder amtliche Warnung vor strengem Frost in Berlin, Hartz-IV-Empfänger gegen Abschaffung von Sanktionen, Dilek Kalayci: Risiken durch Corona-Mutanten sehr hoch. Nur die reinen Renovierungsleistungen sind steuerpflichtig. Der Senat gab dem Finanzamt dem Grunde nach Recht – jedoch muss der Antragsteller vorerst nur 20 Prozent der geforderten Summe nachzahlen (Az. Wenn Sie die bezahlpflichtigen Artikel wieder lesen wollen, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Benutzernamen und Passwort erneut anmelden. Gerichtsurteil: "Zuhause im Glück"-Teilnehmer muss Steuern nachzahlen. Köln. Denn die Behörde habe nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den Produktionskosten der Sendung differenziert. Die Entscheidung erging im vorläufigen Rechtsschutz. Zur Höhe der Steuerforderung und weiteren Details wollte der Gerichtssprecher aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskunft machen. (Az. Das hat das Finanzgericht Köln in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Köln (dpa) - Ein Teilnehmer der RTL-II-Dokusoap «Zuhause im Glück» muss die Renovierung seines Hauses als geldwerten Vorteil versteuern. Foto: Uli Deck/Archiv, Sieben Gründe, warum ich jetzt mein Netflix-Abo kündige, Die Systemfehler im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Millionen-Diebstahl im Zollamt bei „Aktenzeichen XY... ungelöst“. Sie haben sich erfolgreich abgemeldet! Aktuelle Nachrichten und Hintergründe aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport - aus Berlin, Deutschland und der Welt. "Zuhause im Glück"-Teilnehmer muss Steuern nachzahlen 03.05.2019, 17:11 Uhr | dpa Eva Brenner und John Kosmalla: Sie möbeln das Zuhause der Kandidaten ordentlich auf. „Das Finanzamt hat bisher nicht sauber ermittelt“, erläuterte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss des Kölner Finanzgerichts ist nach Angaben des Sprechers die erste Gerichtsentscheidung zu dem Thema. Doch das kann für Probleme sorgen: Weil sein Haus von einem Team der RTL-II-Dokusoap „Zuhause im Glück“ renoviert wurde, muss ein Teilnehmer der Sendung nun Steuern nachzahlen. Zur Höhe der Steuerforderung und weiteren Details wollte der Gerichtssprecher aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskunft machen. Das Jahr 2008 war ein Glücksjahr für eine Familie aus Mittelsachsen – zumindest glaubten die Richters das damals. Familie Ast aus Zweibrücken in Rheinland-Pfalz wurde in der RTL2-Show „Zuhause im Glück“ unterstützt. «Zuhause im Glück»-Teilnehmer muss Steuern nachzahlen Köln (dpa) - Ein Teilnehmer der RTL-II-Dokusoap «Zuhause im Glück» muss die Renovierung seines Hauses als geldwerten Vorteil versteuern. Ein Teilnehmer der RTL-II-Dokusoap 'Zuhause im Glück' muss die Renovierung seines Hauses als geldwerten Vorteil versteuern. : 1 V 2304/18). Wenn das Amt ausreichend Belege erbringe, müsse der Show-Teilnehmer später gegebenenfalls die gesamte Summe nachzahlen. Das Konzept: Designer und Ingenieure gestalten das Haus um und richten es neu ein - kostenlos, um den vom Schicksal gebeutelten Familien zu helfen. «Das Finanzamt hat bisher nicht sauber ermittelt», erläuterte ein Gerichtssprecher. Wenn das Amt ausreichend Belege erbringe, müsse der Show-Teilnehmer später gegebenenfalls die gesamte Summe nachzahlen. Die Entscheidung erging im vorläufigen Rechtsschutz. Das hat das Finanzgericht Köln in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. „Zuhause im Glück“-Teilnehmer Steuernachforderungen über jeweils mehrere Zehntausend Euro. Foto: Jennifer Braun / RTL II / Jennifer Braun. Ein Teilnehmer von "Zuhause im Glück" muss nun nämlich die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dümmer kann es nicht laufen: Bei „Zuhause im Glück“ machen Familien in einer schwierigen Situation mit. In der Vergangenheit hatten Medienberichten zufolge zahlreiche «Zuhause im Glück»-Teilnehmer Steuernachforderungen über jeweils mehrere Zehntausend Euro erhalten. Die Familien, die nach der Renovierungsshow „Zuhause im Glück“ bis zu 40.000 Euro Steuern nachzahlen sollen, können womöglich aufatmen. Im konkreten Fall besteuerte das Finanzamt 65 Prozent der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen. Das Finanzamt hingegen hat nun die Möglichkeit, seinen Bescheid nachzubessern. Doch das kann für Probleme sorgen: Weil sein Haus von einem Team der RTL-II-Dokusoap „Zuhause im Glück“ renoviert wurde, muss ein Teilnehmer der Sendung nun Steuern nachzahlen. „Zuhause im Glück“-Team Eva Brenner und John Kosmalla renovieren für die RTL-II-Sendung „Zuhause im Glück“ die Häuser einkommensschwacher Familien. In der TV-Sendung werden die Häuser einkommensschwacher Familien renoviert, der Eigentümer braucht dies nicht zu bezahlen. Die Sendung will diesen Menschen helfen. In der Vergangenheit hatten Medienberichten zufolge zahlreiche „Zuhause im Glück“-Teilnehmer Steuernachforderungen über jeweils mehrere Zehntausend Euro erhalten. Ein „Zuhause im Glück“-Teilnehmer muss dieser Forderung nun nachkommen, allerdings nur in Teilen. Denn die Behörde habe nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den Produktionskosten der Sendung differenziert. Das hat der 1. Die Entscheidung erging im vorläufigen Rechtsschutz.