1 GG). 4. Normen und Willenserklärungen haben oft unterschiedliche Autoren. Es handelt sich dabei um „Sinnbestimmungsmittel“, das heißt um „Instrumente“ für eine Auslegung einer Gesetzesbestimmung, um deren „Ziel“, den im Gesetz objektivierten Willen des Gesetzgebers, zu erfassen.[44]. Das wird ihm untersagt. Hinter diesen beiden Auffassungen stehen zwei „Theorien“ („Auslegungstheorien“).[37]. Der Stufenbau der Rechtsordnung führt dazu, dass nachrangige, mit dem höherrangigen Grundgesetz unvereinbare Normen (z. Der dem allgemeinen (bzw. ist daher begründet. Um die „Auslegung“ zu „disziplinieren“, gibt es in der Rechtswissenschaft verschiedene Auslegungs-„Weisen“ oder -„Methoden“. !�(�G5�� �6�9O4��� Das Bundesverfassungsgericht hat die Kompetenz der Richter zur „schöpferischen Rechtsfindung“ ganz allgemein bejaht, also selbst zu einer Rechtsfortbildung contra legem: „Das gilt besonders, wenn sich zwischen Entstehung und Anwendung eines Gesetzes die Lebensverhältnisse und Rechtsanschauungen so tiefgreifend geändert haben wie in diesem Jahrhundert. Maßgebend ist, wie der Gesetzgeber die Gesetzesworte „verstanden“ wissen wollte, bzw. Allerdings gehen sie dabei entweder über das weiteste noch denkbare sprachliche Verständnis hinaus (Analogie) oder bleiben hinter dem engsten möglichen Wortsinn zurück (teleologische Reduktion). Der Begriff „Auslegung“ bedeutet für sich gesehen: „Auseinanderlegung“, „Ausbreitung“ und Darlegung des in einem Text beschlossenen, aber noch gleichsam verhüllten Sinnes. endstream endobj 149 0 obj <>stream 4 StGB) begangen, weil er „mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich gehandelt hat“? Hier ist es verfassungsrechtlich (vgl. Der Erst-Recht-Schluss als Spezialfall des Umkehrschlusses 129 C. Der Erst-Recht-Schluss im Hinblick auf die Rechtsfolgen 130 D. Der dem Analogieschluss verwandte Erst-Recht-Schluss 131 § 8 Abgrenzung zur Rechtsfindung contra legem 132 3. [18] Hinzu kamen gesetzliche Auslegungsverbote,[19] Interpretationsbeschränkungen[20], Vorlagepflichten[21] und Kommentierungsverbote. Ein Gesetz auszulegen heißt, die genaue Bedeutung der Gesetzesworte zu bestimmen. Durch diese Transformation wird der Regelungskomplex in die nationale Rechtsordnung eingepasst. Für die Rechtshermeneutik stellt sich die Frage: Wer ist mit „Nachkommen“ gemeint? 4. Für die „subjektive Theorie“ (und damit eine „subjektive“) Auslegung spricht, dass Gesetze „von Menschen für Menschen“ gemacht werden. Außerdem ist es darüber hinausgegangen, indem z. Der „unbestimmte Rechtsbegriff“ zählt – wie auch das Ermessen – zu den wichtigsten Fachbegriffen des Öffentlichen Rechts. Das Recht selbst enthält aber Regeln, um die Entscheidung des Richters zu objektivieren und den Anteil subjektiver Wertungen (Dezisionen) so gering wie möglich zu halten: So ist die Rechtsprechung „an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. […] Indem wir also eine unsichtbare Entstehung des positiven Rechts annehmen, müssen wir schon deshalb auf jeden urkundlichen Beweis derselben verzichten.“[27]. Ziel dieses Vorganges ist mithin eine … Verfassungsprinzips. Solche „Schlüsselbegriffe“ sind also Denkformen, die „ein Problem erschließen, indem sie es auf Begriffe bringen, in denen man es nachvollziehbar diskutieren kann – ohne es damit aber schon vollständig zu lösen“. T hat also keine gefährliche Körperverletzung begangen. Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen. Gesetze sind gewissermaßen das Ordnungs-Instrumentarium im Rechtsstaat. [52], Die Rechtswissenschaft hat für die Auslegung deutscher Gesetze weitere oder spezifischere Auslegungsmethoden entwickelt, die die „klassischen“ Auslegungsmittel ergänzen. Dieser kann sich bei älteren Normen im Laufe der Zeit auch geändert haben. endstream endobj 157 0 obj <> endobj 158 0 obj <> endobj 159 0 obj <>stream In Abgrenzung dazu liegt ein bloßer Rechtsreflex vor, wenn der Einzelne selbst nicht anspruchsberechtigt ist, sondern lediglich durch eine Norm begünstigt wird. Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten versteht man die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. 1 Abs. Übung zur Vorlesung im Öffentlichen Recht: Grundrechte und Verfassungsprozessrecht Dr. Andreas Schumacher c) Ergebnis: Die grammatische Auslegung schließt eine Geltung der Vorschrift für den Koffer nicht vollkommen aus, legt sie aber auch nicht nahe. Handbuch Auslegung im öffentlichen Recht beim ZVAB.com - ISBN 10: 3704661104 - ISBN 13: 9783704661104 - Hardcover 1 BVerfGG; hiernach binden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts „die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden“. [67], Es hat sich aber auch eine Einsicht ergeben, die über die eigentliche Auslegungsproblematik hinausreicht: Die Suche nach gerechten Entscheidungen stößt am Ende immer wieder auf rational nicht auflösbare Elemente der Unschärfe. Diese Seite wurde zuletzt am 30. 1 AEUV bzw. 101 Abs. Die Grenze des möglichen Wortsinnes, also des Bedeutungsumfanges der Gesetzesworte (s. o. Ziff.1), ist auch die Grenze der Auslegung. Die historische Auslegung kann in zwei unterschiedliche Richtungen vorgenommen werden (je nach Auslegungsziel). empfangsbedürftige Willenserklärungen, insbesondere Gestaltungserklärungen sowie Antrag und Annahme, sind gem. R war in seiner Grundrechtsausübung zwar beeinträchtigt, dieser Eingriff war aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, da es für das Verbot eine gesetzliche und verfassungsgemäße Grundlage im nordrhein-westfälischen Landschaftsschutzgesetz gab. [73] Dies schon deshalb, weil die eingeschlossenen Gerechtigkeitserwägungen und sonstigen Wertungen nicht auf exakter Erkenntnis beruhen. genetische Auslegung (Friedrich Müller). „Bedeutung“ hinzuzufügen oder wegzulassen, d. h. ohne etwas in den Text „hineinzulegen“. Auslegungsfragen sind also Verfassungsfragen. Den Zweck des Gesetzes wollte Savigny grundsätzlich nicht als Auslegungsgesichtspunkt anerkennen, sofern er – wie es die heutige teleologische Auslegung annimmt – durch andere Gesichtspunkte als die vier von ihm anerkannten bestimmt wird (beispielsweise die Lebensverhältnisse). Ist das zu überprüfende Gesetz mit der Verfassungsauslegung des Gesetzgebers, nicht aber mit der abweichenden Verfassungsauslegung des Verfassungsgerichts vereinbar, so stellt sich die Frage, wie hier die Auslegungskompetenzen des Gesetzgebers und des Verfassungsgerichts voneinander abzugrenzen sind. [57] Sie gehört nicht zu den klassischen Auslegungskriterien, kann jedoch im Rahmen der teleologischen Auslegung eine Reflexion über Sinn und Zweck von Normen befördern. Für die Fristberechnung im Öffentlichen Recht sind in aller Regel die §§ 187 ff. Dieser Artikel erläutert die Auslegung im Sinne Interpretation; zu anderer Rechtsbedeutung siehe, Zwischen „Begriffsjurisprudenz“ und „Interessenjurisprudenz“, Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung, Unionsrechts- oder richtlinienkonforme Auslegung, Rechtsvergleichende Auslegung (Kulturkonformität), Verhältnis der Auslegungsmethoden zueinander, Ergänzende Auslegung und Rechtsfortbildung, Vgl. Keine Pflicht zur Auslegung von DIN-Normen. Peter Häberle propagierte neben diesen klassischen vier Auslegungsmethoden die Rechtsvergleichung als fünfte Methode. Als natürlich gewachsenes Recht wurzele es im „Volksgeist“: „In dem gemeinsamen Bewußtseyn des Volkes lebt das positive Recht, und wir haben es daher auch Volksrecht zu nennen. B. Inkrafttreten des Grundgesetzes) Rahmenbedingungen so verändert, dass inzwischen eine Lücke „entstanden ist“. Nach der dogmengeschichtlichen Auslegung werden bei der Sinnfestsetzung übergeordnete Gedanken von Vorläufernormen und andere Normtexte berücksichtigt und Entwicklungslinien der bisherigen Regelungen nachgezeichnet. [62] Diese ist ihrerseits durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das Übermaßverbot[63] und subtilere Erwägungsmuster zwar rational strukturierbar,[64] läuft aber am Ende auf Wertungen hinaus, die nicht streng berechenbar sind.[65]. B. dort am Waldrand steht ein Reh) eingeführt. Auf den ersten Blick oft einfach – in der Klausurhektik ein Stolperstein, da Fehler selten verziehen werden. Art. Kritisch zur Anwendbarkeit dieser Regeln im Verfassungsrecht: Friedrich Müller: System des heutigen Römischen Rechts, Band I, 1840, S. 206. Daher ist bei der Auslegung die Normenhierarchie zu berücksichtigen bzw. Die zeitgemässe Auslegung ermöglicht sodann eine Fortbildung des Rechts. Bei diesen soll auch die Staatspraxis berücksichtigt werden. „canones“) unterschieden[45]: In der heutigen Rechtswissenschaft werden die um die teleologische Auslegung ergänzten vier canones unterschieden: Dieser Katalog an Auslegungsweisen ist nicht abschließend. § 132 Abs. Rechtsgeschäfte, genauer: die in ihnen enthaltenen Willenserklärungen, sind auslegungsfähig, wenn sie mehrdeutig sind und auslegungsbedürftig, wenn die Erklärenden unterschiedliche Verständnisse für sich beanspruchen, zum Beispiel bei Erteilung einer "Generalquittung". Argument für die objektive Theorie ist der Gedanke, dass die Auslegung auch dem Wandel der Umstände gerecht werden muss. Normen müssen interpretiert werden, sie sind weder selbstverständlich noch eindeutig. 2 GG, wortlautgleich § 1 StGB). Das heute vielfach diskutierte Verhältnis der Auslegungsmethoden zueinander konnte sich für Savigny nicht als Problem darstellen: Es handelt sich bei den vier Elementen ihm zufolge nicht um verschiedene Methoden oder verschiedene Auslegungen, sondern um Elemente der einen Methode, von denen bei dem einzelnen Auslegungsproblem das eine oder andere größeren Erkenntniswert haben kann. Dabei werden andere Materialien als Normtexte herangezogen, um den Sinn der auszulegenden Norm zu ermitteln. Nach der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gelten für das Unionsrecht autonome Auslegungsgrundsätze, die im Wesentlichen mit den oben genannten übereinstimmen.[85]. Diese Auswahl hat sich innerhalb des möglichen Wortsinnes zu vollziehen, und zwar auf argumentative Weise: in einem Erwägen von Gründen, die es rechtfertigen, den Gesetzesworten gerade den gewählten Sinn beizulegen. bei der Frage nach einem materiellen Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Die einfache Auslegung einer Norm wird zumeist unterschieden von ihrer analogen Anwendung und ihrer teleologischen Reduktion (die aber zur Auslegung im weiteren Sinne, der „Darlegung des Inhalts des Rechts“ (Windscheid), gehören). die jeweilige Rechtsquelle. 5 Abs. Der Richter ist „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“ (Art. Was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, lässt sich nicht mehr aufklären. H���KN�0��=EN���p�=b�Xp �X ��D�y�M�i7��;���r�������!�M�P��,Q�2����/���pV��cy\>FI�_kWa��\ҩ�������4���? 3 GG, Art. Das Bundesverfassungsgericht ermittelt in der Regel den objektivierten Willen des Gesetzgebers: „Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist. ^d4{#A{��Mz�YJC�G�K��[���� Durch die richtlinienkonforme Auslegung kann es zu einer quasi-unmittelbaren Wirkung von Richtlinien kommen, die im Hinblick auf das Demokratiedefizit bei Normerlass verfassungsrechtlich bedenklich ist. 4a GG), Systematik (Überschrift des I. Abschnitts… die Auslegung von Rechtsgeschäften). 1 Satz 1 GG. endstream endobj 150 0 obj <> endobj 151 0 obj <> endobj 152 0 obj <> endobj 153 0 obj <> endobj 154 0 obj <> endobj 155 0 obj <> endobj 156 0 obj <>stream Nachgeordnete Gerichte sind von ihrer Vorlagepflicht nach Art. 5 Abs. endstream endobj 146 0 obj <>stream H�ĕ͎� ���Jal>�[���j}���i����K�I&>�agW�"����1��/ _H�g1�r�,j��o3nv��X:�L��`���f�lX>��y\���I�4�3�__ij�+0uQ�T�c��y��'�y9���+�;]h:����2��S�&-2l�7���Íߛ�U�=))fM)�� ��J��]AD����7nݡ��9fuG�y;ˡv���%���ʐ�h��*�1��oL��uP!�ژ�>�A~�3FGvt��#7�b��S���7����C=�t���b\M�hK�sG_ݽ�Ж�R ��Ǡr�ǚ��ct��jL;4�@T#6;�l��7�����F>o�W���1c�7�sb6���=�Aey���u|�^qH�ty����QcB�������|��` )+ރ%�� ����Rq��5G���T�v9����ѭ�bM�ҩ��*�x���Z�=�P��\@�՗Q�:׻e�Ȩ������-N�+���"(1�AVz3��'� o�s| Daher ist die „Auslegung“ des Gesetzes nicht dem „Gutdünken“ des Interpreten überlassen, sondern muss „methodisch geleitet“ sein, um eben das „zutreffende“ Verständnis zu ermitteln, das „generell“, für „Jedermann“ gelten soll. Vielmehr ist über das Erfordernis der Planwidrigkeit gesichert, dass der historische Gesetzgeberwille (Demokratieprinzip) beachtet wird. Der Richter ist zunächst verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen (Rechtsverweigerungsverbot). Demnach spricht die grammatische Auslegung dagegen, die Faust als Werkzeug anzusehen. Gemäß § 3 Abs. Jahrhundert war im Anschluss an Savignys Schüler, Puchta und Windscheid die Vorstellung verbreitet, dass es zwischen den Rechtsnormen keine Widersprüche, keine offenen Rechtsfragen geben dürfe. oder die „teleologische“ Interpretation (Erschließung von Sinn und Zweck der Norm). In dieser Weise können Auslegungsprobleme und andere Gerechtigeitsfragen (etwa durch die Prinzipien der Interessenabwägung, der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes) auf die für den jeweiligen Fall entscheidende Wertungsfrage hingeführt und so einer Lösung nähergebracht werden. welchen „Sinn“ eine Norm nach seinem „Willen“ haben soll – als Grundlage für die Auslegung einer Bestimmung. 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft, kann also die Gesetzgebung korrigieren. nach der „objektiven Theorie“ (auch „Theorie der immanenten Gesetzesdeutung“) geht es darum, die dem Gesetz selbst innewohnende Bedeutung zu ermitteln. [61], Auch jenseits der Gesetzesauslegung bedient sich das juristische Denken problemerschließender Begriffe. [75] Die Auslegung hat also „den Charakter eines Diskurses, in dem auch bei methodisch einwandfreier Arbeit nicht absolut richtige … Aussagen dargeboten werden, sondern Gründe geltend gemacht, andere Gründe dagegengestellt werden und schließlich die besseren Gründe den Ausschlag geben sollen“.[76]. Interpretation ist ein zentraler Begriff in der Welt des Rechts, jeder juristischen Tätigkeit. Der Gesetzestext ist nicht zu eng, sondern planwidrig zu weit geraten. 2 Abs. [2] Als juristische Methodenlehre bezeichnet sie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zu der zutreffenden Bedeutung des Textes führt.[3]. Sie legt zugleich den Umfang und die Grenzen der verfassungsrechtlichen Gesetzesbindung der Rechtsanwender fest. zuvor bereits das Kommentier- und Interpretationsverbot in den, Hinzu kamen ein (vermeintlicher) Verzicht auf einen Machtspruch und dessen Verbot, vgl. Darüber hinaus hätte er auch den Tatbestand der Gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB, erfüllt, wenn er die Körperverletzung mittels eines „gefährlichen Werkzeugs“ begangen hätte. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag von Tom Stiebert, der insbesondere die für die Fristberechnung wichtigen Vorschriften § 187 BGB und § 188 BGB genauer in den Blick nimmt. „für die Zukunft“ geschaffen werden, und dass der Gesetzgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Norm die sich wandelnden Lebensverhältnisse (noch) nicht überblicken konnte. [24], Ob es überhaupt möglich sei, Regeln auch für die Anwendung von Regeln zu formulieren, wurde bereits von Kant als regressus ad infinitum zurückgewiesen. H����N�0��}�;��ܑGā@��@��KԬ�|t!��d��������p���>���s:�?i��=!�zy*-/���P#���WL���^��aᘔs�L9a��9Y8U�!P)�BV� �X��qŬl{8MaT�I�i�C��'�� Beispiel: T schlägt den O mit der Faust in das Gesicht. Dabei ist in aller Regel […] mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen". [59] Die Suche nach der Bedeutung der Gesetzeswörter lässt sich nicht nur durch die „klassischen“ („Savignyschen“) Auslegungskriterien begrifflich strukturieren, sondern auch etwa durch die dargelegten Fragen, ob eine bestimmte Auslegung mit höherrangigen Normen vereinbar ist (Verfassungskonformität) und ob sie mit vergleichbaren Problemlösungen des gleichen Kulturkreises übereinstimmt[60] (Kulturkonformität, rechtsvergleichende Auslegung). Das Völkerrecht folgt eigenen Regeln der Interpretation (vgl. – Zur Kritik dieser Methode, siehe Abschnitt Europarecht. Es wendet weitgehend die Kriterien Savignys an, ohne sich auf diesen zu beziehen. Aber schonmal vorab: Dass man in einer Klausur im öffentlichen Recht, wenn sie hier den Schwerpunkt hat, den Gang zu den Zivilgerichten feststellt, wird eher ein Zeichen für eine nur schwer zu vertretende Lösung sein. 3 GG). 4 Abs. Dieser Vorrang ist vom Europäischen Gerichtshof gewohnheitsrechtlich anerkannt. Andererseits genießt er eine „Unabhängigkeit“ und das institutionelle Vertrauen der Rechtsordnung, die Rechtsprechung ist ihm „anvertraut“. Hier wird – ebenfalls aus dem Gedanken heraus, dass das Gesetz mit einer Regelung einen bestimmten Zweck verfolgt – die Rechtsfolge einer Norm nicht angewendet, obwohl der Wortsinn der Norm den Sachverhalt unzweifelhaft erfassen würde (verdeckte Lücke). 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) abzuwägen gegen die individuelle Garantie der Pressefreiheit eines Zeitschriftenverlages aus Art. der Sinn einer Norm aber zweifelhaft, ist stets Interpretation und Auslegung geboten. 1 GG verletzt? [70] Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Wahl der Auslegungsargumente sich ziellos vollziehen solle. Kombiniert man diese beiden Fragen, so ergeben sich vier Möglichkeiten, um das Ziel der Auslegung zu bestimmen: Praktisch relevant sind Auffassungen 1. und 4., wobei bis heute nicht geklärt ist, ob eine Gesetzesbestimmung „subjektiv-entstehungszeitlich“ oder objektiv-auslegungszeitlich „auszulegen“ (zu interpretieren) ist. [8] Der Bedeutungsumfang von Erfahrungsbegriffen wird in der Regel nicht exakt, sondern mit einem Bedeutungsspielraum eingeführt (vom wievielten Baum ab ist ein Baumbestand ein „Wald“?). Will man über diesen hinausgreifen, bedarf es einer analogen Anwendung der Rechtsnorm, will man hinter ihm zurückbleiben, einer einschränkenden Gesetzesanwendung (teleologischen Reduktion), in beiden Fällen also einer auf der Gleich- oder Ungleichbewertung des Rechtsanwenders beruhenden Rechtsfortbildung[43] (siehe Gesetzeslücken/Schließen der Lücken). [16] Die Rolle des Richters wurde – wenn auch in früh-rechtsstaatlicher Absicht – darauf reduziert, „der Mund“ des Gesetzes zu sein. Beide – Analogie und teleologische Reduktion – haben mit der Auslegung im engeren Sinne gemein, dass sie auf dem Kernstück der Auslegungsmethoden, der Erkenntnis des mit dem Gesetz verfolgten Ziels (teleologische Auslegung), beruhen. Neben diesem sachlichen Unterschied gibt es noch einen Zeitlichen. Dem entspricht die herausragende Stellung der Richter und ihrer Präjudizien im Common Law. 1 StGB) auch eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 BGB, ist also „in Konformität“ mit dem Grundgesetz auszulegen. Auslegung im Rahmen des möglichen Wortsinns, ... Dialektische Rechtsvergleichung – Zur Methode der Komparatistik im öffentlichen Recht, JZ 2007, S. 807 (812 ff.) Was also jenseits des sprachlich möglichen Wortsinnes liege, was also durch ihn eindeutig ausgeschlossen werde, könne nicht mehr im Wege der Auslegung ermittelt werden. Ein Sonderfall ist die sog. [35], Auslegungsziel ist Sinn- und Inhaltsermittlung der Normen. 3 GG). Gebot verfassungskonformer Auslegung Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Begründetheit II. Die zeitgemässe Auslegung ist ... Auch wenn die Grundrechte durch positives Recht gewährleistet sind (v.a. Zu nennen ist ferner der Gleichheitssatz. Nach dieser Vor­schrift ist bei der Aus­le­gung einer Wil­lens­er­klä­rung der wirk­liche Wille zu erfor­schen. Urteilsstil im Vergleich:U ist als Adressat eines belastenden VA klagebefugt, weil nach § 42 II VwGO, derjenige klagebefugt ist, der möglicherweise in eigenen Rechten (durch „VA“ oder Unterlassung eines „VA“) verletzt ist. Nach § 3 Abs. Der Bürgermeister bringt in Erfahrung, … Teleologische Auslegung 6. N@l���.�.z���*���_*$�h)��=� �ԯu\~$���ؼ����)$��9=M_�����g�M}�)���K}��H��,�Yi�ߦ�Wu]���B_�o֬ 9/��].��Q]&��Z&&���s�� �źvQ�P�shј�u�1H�cQ�X����-bQ0��9�VL��l��,gCNe��K�}WH�]���l�����1�w��Y����w}���ꈦ4����p�����{����w'��v͹õ�z�Ø���1k����:0,��L�!i�F��Ξ�ե�ד&��1R/"�A�}�������Q�! BGB maßgeblich. „Neue“ Normen dürfen ebenso wenig berücksichtigt werden, wie die spätere Anwendungspraxis durch die Normadressaten. Die „grammatische“ oder „grammatikalische“ Auslegung beruht auf der Überlegung, dass jede Auslegung eines Textes bei dem Wortsinn beginnen muss.
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